Spielen Sie erst ab 18 Jahren; Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungslimits, Selbstsperre und Auszeit liegen in jedem Konto bereit.
So hält es das Haus: jederzeit erreichbar, klar benannt, und Hilfe ohne Umwege.
Nach diesen Zeilen wissen Sie, welches Werkzeug wann zu Ihnen passt.
Niemand muss dafür anrufen: die Sorge um Papierkram fällt weg.
Die verbreitete Sorge, ein Anruf koste Geld oder werde weitergegeben, ist hier unbegründet.
Frühe Zeichen sind leichter zu beantworten als späte Folgen. Ein Limit, das Sie vor dem Spiel festlegen, oder eine Auszeit ist der erste Schritt und lässt sich jederzeit verschärfen, ohne dass Sie etwas begründen müssen.
Vielleicht erkennen Sie sich in einem dieser Sätze wieder:
Erst prüfen, dann freischalten. Erst nach der Altersprüfung geht es weiter: Ein Konto erhalten nur Personen ab 18 Jahren, und vor der ersten Auszahlung prüfen wir Identitätsdokumente. Das schützt junge Menschen davor, dass ein Spielkonto ohne Kontrolle entsteht.
Gibt es eine Sperre fürs Gerät? Installieren Sie auf dem Familienrechner oder Handy eine Sperrsoftware, die Glücksspielseiten blockiert. Solche Programme wirken im Hintergrund und lassen sich nicht ohne Weiteres abschalten, was besonders bei geteilten Geräten hilft.
Vorwurf schließt Türen, Zuhören öffnet. Sprechen Sie ruhig an, was Ihnen auffällt, ohne Vorwurf und ohne Kontrolle. Die Telefonberatung von Spielen ohne Sucht nimmt auch Angehörige an, kostenlos und anonym, rund um die Uhr.
Kurz gedacht, sofort wirksam. Eine Auszeit schalten Sie direkt in Ihrem Spielerkonto und sie gilt ab sofort. Sie unterbricht den Zugang für Stunden oder wenige Tage, danach ist Ihr Konto wie zuvor nutzbar. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.
Sperren Sie sich selbst im Konto. Eine Selbstsperre im Konto schliesst jeden Zugang für einen längeren Zeitraum und lässt sich vor Ablauf nicht aufheben. Sie beantragen sie selbst in den Kontoeinstellungen, sie gilt sofort. Danach bleibt nur der Weg über eine neue Sperre, nicht über eine Rücknahme.
Sperre über alle Spielbanken hinweg. Diese Spielsperre führen die Schweizer Spielbanken unter Aufsicht der ESBK und sie gilt landesweit in Spielbanken, online und bei den grossen Online-Spielen, seit dem 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein. Beantragen lässt sie sich bei jeder Spielbank, aufgehoben frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag bei der Stelle, die sie verfügt hat, mit einer fachlich anerkannten Begleitperson. esbk.admin.ch
Die häufigste Sorge: dass ein einmal gesetztes Limit Sie für immer bindet.
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